Die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ ist rechtlich erledigt. Innerhalb weniger Monate haben der Europäische Gerichtshof und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Kategorie eng gezogen: Wer ein Getränk ohne Alkohol anbietet, darf es weder „Gin“ nennen noch mit Umschreibungen wie „alkoholfreie Alternative zu Gin“ bewerben. Ein Überblick über die Urteile und ihre Folgen.
Der EuGH: „Gin“ setzt Alkohol voraus
Mit Urteil vom 13. November 2025 (Az. C-563/24) hat der EuGH auf Vorlage des Landgerichts Potsdam entschieden, dass ein alkoholfreies Getränk nicht als „Gin“ bezeichnet werden darf. Anlass war ein als „Virgin Gin Alkoholfrei“ vermarktetes Produkt. Grundlage ist die EU-Spirituosenverordnung (VO (EU) 2019/787): Ihr Anhang I schreibt für die Kategorie Gin einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 % vol vor, Art. 10 Abs. 7 verbietet es, die geschützten Kategoriebezeichnungen für Getränke zu verwenden, die diese Anforderungen nicht erfüllen. Der Zusatz „alkoholfrei“ ändert daran nichts; er ist nach dem Gericht unerheblich. Bemerkenswert: Auf eine konkrete Irreführungsgefahr der Verbraucher kommt es nicht an. Das Verbot gilt unabhängig davon, weil der Begriff „Gin“ einer bestimmten Spirituose vorbehalten ist.
OLG Hamburg: Auch Umschreibungen und „American Malt“ sind tabu
Noch weiter geht das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg. Der 3. Zivilsenat untersagte mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 3 U 57/25) einem Hersteller alkoholfreier Alternativen (Restalkohol 0,3 % vol), seine Produkte als „Rum“, „Gin“ und „Whiskey“ zu bewerben. Untersagt wurden auch die Umschreibungen „alkoholfreie Alternative zu …“ und „schmeckt nach …“ sowie Aufmachungen wie „This is not Gin“. Geklägt hatte der Schutzverband der Spirituosen-Industrie.
Wichtig für die Praxis ist ein Detail, das leicht falsch wiedergegeben wird: Die erste Instanz, das Landgericht Hamburg (Urteil vom 24. Juli 2025, Az. 416 HKO 51/24), hatte die Bezeichnung „Rum, Gin und Whiskey“ zwar verboten, die neutrale Eigenbezeichnung „American Malt“ aber noch für zulässig gehalten. Das OLG hat diese Einschätzung gekippt: „American Malt“ sei eine nach der Spirituosenverordnung unzulässige Anspielung auf die Kategorie Whiskey. Eine vermeintlich neutrale Fantasiebezeichnung bietet also keinen sicheren Ausweg, wenn sie erkennbar auf eine geschützte Spirituose anspielt.
Was das für Verbraucher bedeutet
Auf dem Etikett wird der Begriff „alkoholfreier Gin“ und seine Verwandten künftig verschwinden müssen. Die betroffenen Produkte sind deshalb nicht vom Markt: Es geht allein um die Bezeichnung, nicht um das Getränk. Herstellern bleibt der Weg über beschreibende, kategoriefreie Begriffe, etwa „alkoholfreies Wacholder-Destillat“ oder „alkoholfreier Aperitif mit Wacholder“. Für Verbraucher heißt das: Wer ein solches Getränk sucht, sollte nicht auf das Wort „Gin“ achten, sondern auf die Zutaten und die Geschmacksrichtung.
Was das für Hersteller bedeutet
Für Anbieter alkoholfreier Alternativen verschiebt sich der Spielraum spürbar. Nicht nur die Kategoriebezeichnungen selbst, auch Umschreibungen und Anspielungen stehen auf dem Prüfstand. Das ist keine Handlungsempfehlung, sondern die schlichte Folge der beiden Urteile: Die Rechtsprechung stellt auf die geschützte Bezeichnung ab, nicht auf einen nachweisbaren Einzelfall der Täuschung.
Wie es weitergeht: Revision beim BGH
Das OLG Hamburg hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Der unterlegene Hersteller hat nach Berichten der Fachpresse (Lebensmittelzeitung, Hersteller dort als Undone benannt) Revision eingelegt. Ein Aktenzeichen des BGH und ein Verhandlungstermin sind öffentlich bislang nicht bekannt. Bis zu einer Entscheidung des BGH bleibt es bei der Linie des OLG. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald das Verfahren fortschreitet.
Einordnung
Für unsere Redaktion ist die Rechtslage kein Nebenschauplatz, sondern der Kern der Kategorie. Wir führen die Produkte deshalb konsequent als das, was sie sind: alkoholfreie Wacholder-Destillate. Eine Übersicht der besten Vertreter und die vollständige rechtliche Einordnung findest Du auf unserer Themenseite Alkoholfreier Gin? Den gibt es offiziell nicht mehr. Einzeltests der wichtigsten Destillate haben wir hier zusammengestellt: Windspiel Alkoholfrei, Siegfried Wonderleaf Alkoholfrei, Die Ginin alkoholfrei und The Duke Entgeistert in der neuen Rezeptur.
Quellen: EuGH, Urteil vom 13.11.2025, C-563/24; OLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2026, Az. 3 U 57/25 (Pressemitteilung des Gerichts); LG Hamburg, Urteil vom 24.07.2025, Az. 416 HKO 51/24; Verordnung (EU) 2019/787, Art. 10 Abs. 7 und Anhang I. Stand: 1. August 2026.

