Aus für „alkoholfreier Gin“: EuGH und OLG Hamburg ziehen die Kategorie eng
EuGH (C-563/24) und OLG Hamburg (3 U 57/25) untersagen die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ und ihre Umschreibungen. Was das für Verbraucher und Hersteller bedeutet und wie es beim BGH weitergeht.




